Topographien von Halbleitererzeugnissen

Topographien sind dreidimensionale Strukturen von mikroelektronischen Halbleitererzeugnissen. Topographien mit einer gewissen, nicht alltäglichen Eigenart sind schutzfähig. Dies gilt auch für eine Topographie, die aus einer Anordnung alltäglicher Teile besteht, wenn die Anordnung eine Eigenart aufweist. Der Schutz erstreckt sich auch auf selbständig verwertbare Teile der Topographie, nicht jedoch auf die Entwürfe, die Verfahren zur Herstellung und die gespeicherten Informationen.

Zur Erlangung des Schutzes muss die Topographie beim Patentamt angemeldet werden. Dies ist auch noch innerhalb von zwei Jahren nach der ersten geschäftlichen Verwendung möglich. Der Schutz dauert 10 Jahre.

Der Schutz hat die Wirkung, dass nur der Inhaber befugt ist, die Topographie zu geschäftlichen Zwecken zu verwerten, insbesondere daß nur mit seiner Zustimmung die Topographie nachgebildet und das Halbleitererzeugnis vertrieben werden kann.

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